Gesetzliche Betreuungen

Wer durch eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung oder eine psychische Erkrankung längerfristig seine rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten nicht selbst regeln kann und keine entsprechende Vorsorge getroffen hat, benötigt eine Betreuerin oder einen Betreuer.

 

Betreuer werden vom Betreuungsgericht für festgelegte Aufgabenkreise formell eingesetzt und kontrolliert.

 

Der Betreuungsverein im Bürgerinstitut besteht seit 1991 als eigenständiger Arbeitsbereich. Drei hauptamtliche Betreuer/innen und ca. 30 ehrenamtliche Betreuer/innen unterstützen im Auftrag des Betreuungsgerichts Menschen im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung.

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